
Die Gesamtheit aller Versicherungsleistungen, auf die ein Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch hat, werden als Garantiewert bezeichnet. Der Garantiewert einer Lebensversicherungspolice setzt sich aus dem Rückkaufswert und der beitragsfreien Versicherungssumme zusammen.
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